Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3 - 29/09 (REV) - 1 Ss 33/09   

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https://dejure.org/2009,31253
OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3 - 29/09 (REV) - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2009,31253)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2009 - 3 - 29/09 (REV) - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2009,31253)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 3 - 29/09 (REV) - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2009,31253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirklichung des Treuebruchtatbestands durch einen Kassierer; Vorsatz in Bezug auf eine schadensgleiche Vermögensgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15; StGB § 266 Abs. 1
    Verwirklichung des Treuebruchtatbestands durch einen Kassier; Vorsatz in Bezug auf eine schadensgleiche Vermögensgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3-29/09
    In bewusstem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2007, 1760, 1766) hält das Amtsgericht die billigende Inkaufnahme dieser Gefährdung für ausreichend, einer billigender Inkaufnahme der Realisierung dieser Gefahr bedürfte es nicht.

    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens bei der Untreue nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraus, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05, NJW 2007, 1760, 1766; Beschluss vom 25.05.2007 - 2 StR 469/06, NStZ 2007, 704, 705; Beschluss vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830).

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3-29/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens bei der Untreue nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraus, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05, NJW 2007, 1760, 1766; Beschluss vom 25.05.2007 - 2 StR 469/06, NStZ 2007, 704, 705; Beschluss vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830).
  • BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06

    Untreue (Vermögensgefährdung durch unzureichende Kreditsicherung); voluntatives

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3-29/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens bei der Untreue nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraus, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05, NJW 2007, 1760, 1766; Beschluss vom 25.05.2007 - 2 StR 469/06, NStZ 2007, 704, 705; Beschluss vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09   

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https://dejure.org/2009,11690
OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2009,11690)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2009 - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2009,11690)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2009 - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2009,11690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Der Angeklagte soll durch die getrennte Aburteilung seiner Taten in verschiedenen Verfahren keinen Nachteil erleiden und keinen Vorteil erlangen (vgl. BGHSt 35, 208, 211; BGHSt 33, 131, 132).

    Diese beruht jedoch nicht auf einer Abänderung der vorausgegangenen Rechtsfolgenentscheidungen, sondern auf einem erstmals im Berufungsurteil vorzunehmenden richterlichen Gestaltungsakt, der von § 331 Abs. 1 StPO nicht erfasst wird (vgl. BGHSt 35, 208; Fischer, StGB, 56. Auflage, § 55, Rn. 20; Gössel in LR-StPO, 25. Aufl., § 331 Rn. 40).

    Was im Nachtragsverfahren von Amts wegen und auch zu Ungunsten des Verurteilten zulässig ist, kann dem Berufungsgericht, das überdies eine bessere Gewähr für eine gerechte Strafzumessung (vgl. BGHSt 25, 384) bietet, nicht untersagt sein (vgl. BGHSt 35, 208, 215).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Dagegen ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345ff).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Der Angeklagte soll durch die getrennte Aburteilung seiner Taten in verschiedenen Verfahren keinen Nachteil erleiden und keinen Vorteil erlangen (vgl. BGHSt 35, 208, 211; BGHSt 33, 131, 132).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08

    Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Eine Entscheidung des erstinstanzlichen Richters über die Gesamtstrafenbildung ist aber auch dann nicht getroffen, wenn diesem die gesamtstrafenfähige anderweitige Verurteilung zwar bekannt war, er aber die Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung fehlerhaft nicht erkannt hat (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 235 m.w.N.; Meyer-Goßner, a.a.O.; Frisch in SK-StPO, § 331, Rn. 54).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 293/07

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Strafrahmenwahl bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Dabei kann das Fehlen einer Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung darauf zurückzuführen sein, dass dem erstinstanzlichen Tatrichter die gesamtstrafenfähige anderweitige Verurteilung unbekannt geblieben ist, oder die insoweit zu prüfenden Unterlagen trotz sachgerechter Terminsvorbereitung nicht vollständig vorgelegen haben (vgl. BGH, NStZ-RR 2008, 73).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00

    Verschlechterung durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Allein aus der ausdrücklichen Feststellung jener Verurteilung in den Urteilsgründen kann indes nicht davon ausgegangen werden, dass sich das Amtsgericht einer möglichen Gesamtstrafenbildung bewusst gewesen ist, "schlüssig" von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht und sich gegen die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe entschieden hat (so aber OLG Düsseldorf, wistra 2001, 37f.).
  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Ebenso ist die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung im Grundsatz eine dem Ermessen des Tatrichters überantwortete Entscheidung, die revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob Rechtsbegriffe verkannt oder Ermessensfehler vorgekommen sind (vgl. BGH, NStZ 1984, 410).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendigkeit der Verteidigung der Rechtsordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
    Liegt ein Rechtsfehler nicht vor, so muss das Revisionsgericht die tatrichterliche Beurteilung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen und ist daran gehindert, seine eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ss 85/08 - m.w.N.; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 449).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2013 - 53 Ss 149/13

    Verschlechterungsverbot des § 331 StPO, Gesamtstrafenübel

    6 Das Verschlechterungsverbot des § 331 StPO gilt nicht nur für die Gesamtstrafe, sondern für alle ihr zugrunde liegende Einzelstrafen, (Bbg. OLG, B. v. 18. September 2009, 1 Ss 33/09, zitiert nach juris; BayObLG, B. v. 11. September 2003, NStZ-RR 2004, 22; Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 331 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg-Harburg, 12.12.2008 - 1 Ss 33/09   

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https://dejure.org/2008,53117
AG Hamburg-Harburg, 12.12.2008 - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2008,53117)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 12.12.2008 - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2008,53117)
AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 1 Ss 33/09 (https://dejure.org/2008,53117)
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Verfahrensgang

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